Krisentagebuch 28 – Die Extrawurst der Kulturnation
Foto: Wir haben uns eine Extrawurst gebraten © Detlev Baur Text:Detlef Brandenburg, am 11. November 2020
Manchmal liest man merkwürdige Sachen in diesen Tagen. Im Spiegel vom 7. November zum Beispiel steht als erster Satz am Anfang eines großen und sehr lesenswerten Artikels zum aktuellen Lockdown: „Eigentlich sind sich alle einig: Deutschland ist eine Kulturnation.“ Ich weiß ja nicht, wer in diesem Fall „alle“ sind. Aber ich frage mich, ob sie mit dieser Einigkeit, wenn es sie denn gäbe, nicht doch leicht daneben liegen. Deutschland ist seit rund 150 Jahren ein Staat von zwar wechselnder, aber in der Identität klarer territorialer und politischer Gestalt. Als Deutschland sich anschickte, „Kulturnation“ zu sein, war das völlig anders. Da suchte eine bürgerliche Bildungselite verstreuter Kleinstaaten jene politisch-territoriale Einheit, die die Geschichte ihr verwehrt hatte, in einer deutschen Kultur, die sie in einem Mehrklang von Sprache, Kunst und Religion aufgehoben glaubte. Nach 1871 aber mutierte der Begriff Kulturnation mehr und mehr entweder zum Anachronismus – oder aber zu einem Schlagwort, dessen tiefere Implikationen einer ziemlich komplexen Erforschung und Begründung bedürften. Und genau darum steht es in diesem deutschen Herbst offenbar nicht zum Besten. Die Art und Weise, wie die „Nation“ Deutschland angesichts der aktuellen Coronakrise mit der „Kultur“ umgeht, gibt durchaus Anlass zu der Frage, ob die Denkfigur der „Kulturnation“ nicht gerade dabei ist, ihren Bankrott zu erklären.
Vom anderen Ende der Kultur-Wertschätzungsskala her erklingt eine nicht minder merkwürdige Formulierung: Nordrhein-Westfalens Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen schrieb den Künstlern ihres Landes angesichts von deren Aufmüpfigkeit gegen den aktuellen Corona-Lockdown unlängst ins Stammbuch: „Die Kultur muss aufpassen, dass sie nicht immer eine Extrawurst brät.“ Im Kulturausschuss des Landtags mahnte sie die Kulturszene, sich „nicht zu sehr aus dem gesellschaftlichen Konsens herauszubewegen“. Denn das könne der Kultur dauerhaft schaden. Müsste sich die Ministerin aber nicht vielmehr fragen, inwieweit sie selbst der Kultur mit solchen Äußerungen schadet? Dass sie ihre Formulierung später dahingehend relativierte, die Kultur dürfe in der aktuellen dramatischen Infektions-Lage „keine Sonderrolle für sich beanspruchen“, macht die Sache ja nicht wirklich besser. Denn auch sie liegt auf Linie mit Äußerungen des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet und mit dem Tenor des Lockdown-Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober. Er verfügt die Schließung von „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind“. Dabei ist keineswegs der Begriff Freizeit als solcher zu beanstanden – wo, wenn nicht dort, wäre die „Erziehung des Menschengeschlechts“ denn sonst zu verorten? In der durchkapitalisierten und entsprechend entfremdeten Arbeitswelt doch wohl kaum. Fatal aber ist, wie der Beschluss unter diesem Oberbegriff Äpfel mit Birnen gleichsetzt: Theater, Opern, Konzerthäuser rangieren da gleich neben Spielhallen, Bordellen, Spaßbädern, Saunen und anderem mehr, was dem Menschen Vergnügen macht. Wie gesagt: Keine Extrawurst für die Kultur!
Es gibt ja die These, dass die Coronakrise auch die politischen Dysfunktionalitäten und verdrängten ideologischen Divergenzen des Gemeinwesens Bundesrepublik Deutschland hervortreibt. Die merkwürdige Konvergenz von Kulturnation und Extrawurst, die sich hier auftut, könnte als Beleg dafür dienen. Aber was ist da eigentlich passiert?
Fakt ist: Wir haben ein rasant sich beschleunigendes Infektionsgeschehen, das Leib und Leben vieler Menschen ebenso bedroht wie zentrale Einrichtungen des Gemeinwesens: Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime… Dass man in einer solchen Situation von den Künsten dieselbe Disziplin und den denselben Verzicht verlangt wie von den Bordellen und den Spielhöllen, kann pragmatisch sinnvoll und politisch gerechtfertigt sein. Es ist dann ein Akt der Notwehr, der für einen begrenzten Moment im Interesse des Überlebens und Funktionierens der Gesamtgesellschaft eigentlich essentielle Differenzierungen zurückstellt. Diese Maßnahme allerdings ist politisch und juristisch extrem. Und deshalb müsste sie extrem gut begründet werden. Das ist in diesem Fall nicht gelungen. Und das ist kein zu vernachlässigender Lapsus, sondern zeigt ein gravierendes intellektuell-politisches Defizit. Der Maßstab, an dem dieses Defizit zu messen wäre, ist das Grundgesetz. Denn dieses Grundgesetz brät der Kultur tatsächlich eine Extrawurst. Es weist ihr eine exzeptionelle Freiheit zu, die sich aus dem hohen Wert begründet, den der Gesetzgeber der Kunst und der Kultur in Hinsicht auf ihren Beitrag zum Diskurs einer freien Gesellschaft zuweist. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. Denn genau hier fände sich die Fortschreibung des Denkmodells Kulturnation in unsere heutige Demokratie hinein. Dieser Fortschreibung aber zollt die Begründung des Corona-Lockdowns, ebenso wie die Formulierung der nordrhein-westfälischen Kulturministerin, keinen Respekt. Und das ist ein wirklich fatales Signal.
Es zeigt, dass wir die Bedeutung von Kunst und Kultur für unsere Nation neu begründen müssen, und zwar auf der Basis des Grundgesetzes und dessen Verständnis von Kunstfreiheit. Und da reicht es keineswegs, die Kunst als sozialen Dienstleistungs- und Reparaturbetrieb oder als ästhetische Hilfsdisziplin der Bildungsinstitutionen des Staates zu instrumentalisieren, den man mal eben in den Lockdown schicken kann wie Bordelle und Fitnessstudios, wenn übergeordnete systemimmanente Interessen dies erfordern. Genau hier liegt die fatale Verkürzung einer Legitimation der Kunst als „systemrelevant“. Das ist Kunst nicht und sollte es auch nicht sein wollen. Denn damit wäre sie ihrer Freiheit beraubt. Der unschätzbare Wert der Kunst liegt in ihrer Zweckverweigerung, in ihrer fundamental hetorotopischen Nicht-Verortbarkeit. Gerade dadurch kann sie die immanenten Verkürzungen unseres Denkens aufbrechen, kann existenzielle Alternativen aufblitzen lassen, uns aufrütteln, verstören, durch Weinen und Lachen, Schreck und Schabernack, Rührung und Abscheu. Und sie kann uns, zum beispiel als Bühnenkunst, in solchen Erlebnissen mit anderen Mit-Erlebenden unmittelbar eins werden lassen. Darin liegt das soziale Potenzial insbesondere der Theater.
Dieses zugleich heterotopische und gesellschaftliche Potenzial im Geiste des Grundgesetzes neu zu begründen, ist freilich eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie würde dieses ohnehin schon über die Ufer tretende Krisentagebuch bei weitem sprengen, denn dabei müssten ästhetische, philosophische, politische und soziale Diskurse vielschichtig ineinanderwirken – so vielschichtig wie die Kunst selbst in ihrer irrlichternden Freiheit. Es ist ja beispielsweise gar nicht falsch, wenn Kunst auch den Zwecken des Sozialen oder der Bildung dient. Falsch wird es erst, wenn man sie darauf festlegt. Und natürlich sollte Kunst Vergnügen bereiten – solange man ihr das nicht als Kernaufgabe zudiktiert. Und ja, Kunst darf auch belanglos sein, geschmacklos, ärgerlich, schlecht. Die Erfüllung ihres heterotopischen Zwecks liegt nur in sehr seltenen Fällen in einem einzelnen Werk, primär aber in der Vielheit ihrer Werke. Deshalb brauchen wir sie dauerhaft und stets von neuem.
Das heißt aber dennoch nicht, dass sie keinerlei Unterbrechung duldet. Ja, auch sie kann in den Lockdown geschickt werden. Gerade komplex organisierten künstlerischen Institutionen wie den Theatern würde es vielleicht sogar gut tun, wenn sich die Politik hier zu längerfristig dimensionierten und damit berechenbareren Entscheidungen entschließen könnte. Aber sie muss diese Entscheidungen auf Augenhöhe mit dem Wert begründen, den das Grundgesetz der Kunst beimisst, und mit einer argumentativen Klarheit, die den temporären Ausnahmezustand mit der prinzipiellen Unverzichtbarkeit der Kunst und mit ihrer essentiellen, auch juristisch begründeten Besonderheit in Beziehung setzt. Dass die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten dies unterlassen haben, ist ein großes Versäumnis. Es gibt jenen Kritikern Recht, die schon seit längerem die Entscheidungsverfahren der Coronapolitik kritisieren und dazu qualifizierte Debatten im Bundestag fordern.
Die vehemente Kritik von Seiten der Künstler am Lockdown mag in vielem über das Ziel hinausschießen. Vor dem Hintergrund der hier diskutierten Fragen ist sie aber nur allzu begründet.